28. und 29. November 2013

2. Bremer Konferenz zum Maritimen Recht erfolgreich durchgeführt

Am 28. und 29. November 2013 veranstaltete der Forschungsverbund für Maritimes Recht in der Metropolregion Bremen-Oldenburg zusammen mit der Kieserling Stiftung, der Universität Bremen und dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die 2. Bremer Konferenz zum Maritimen Recht mit rund 150 Teilnehmern und internationalen Expertinnen, ausgewiesenen Fachleuten und Rechtswissenschaftlern. An zwei Tagen wurden dabei zwei besonders aktuelle Themenbereiche behandelt: Probleme und Perspektiven der Meeresnutzung und das neue deutsche Seehandelsrecht.

Für den Standort Bremen und die gesamte Metropolregion Bremen und Oldenburg ist die maritime Wirtschaft ein wesentlicher Motor für Wohlstand und Wachstum. Die Nutzung der Meere gewinnt immer mehr an wirtschaftlicher und auch an politischer Bedeutung. Mit der erweiterten Nutzung der Meere entstehen jedoch auch Interessenkonflikte, die durch das Recht gelöst werden müssen. Darüber hinaus besteht Bedarf an neuen Regelungen im Seerecht und schließlich ist der Hafen- und Exportstandort Bremen durch das neue deutsche Seehandelsrecht betroffen.

Am 28.11. ging es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz um die Zukunft der Meeresnutzung. Wurden die Meere früher vor allem durch die Fischerei und von der Seeschifffahrt genutzt, kommen heute zunehmend neue Nutzungen hinzu. Neben den weltweit rasanten Ausbau der Öl- und Gasgewinnung treten aktuell auch die Energie- und Mineraliengewinnung bei der zu beobachtenden Verknappung von Rohstoffen in das Zentrum wirtschaftlicher Interessen. Vor diesem Hintergrund stellen sich verstärkt auch rechtliche Fragen. So gilt es u.a. zu klären, in welchem Verhältnis diese Entwicklungen zum Umweltschutz stehen und wie zunehmende Nutzungskonflikte gelöst werden können. Dabei ist bestehendes Recht zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Konferenz hat diese Fragen gestellt und dafür innovative Lösungsansätze diskutiert und aufgezeigt.

Hierzu hat zunächst die stellvertretende Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polar und Meeresforschung in Bremerhaven, Prof. Dr. Karen Wiltshire, eine Einführung in das Thema Meeresnutzung gegeben. Die folgenden Vorträge von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ehlers von der German Association for Marine Technology, Tobias Pierlings vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Prof. Dr. Uwe Jenisch von der Universität Kiel und dem ehemaligen Bundesumweltminister Prof. Dr. Dr. h.c.mult Klaus Töpfer haben die voranschreitende Nutzung der Meere aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Peter Ehlers hat insbesondere die Entwicklung der rechtlichen Situation in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) betrachtet, die gerade auch für Bremen von größter Relevanz ist, da die meisten Offshore Windenergieanlagen in der AWZ stehen werden und Bremen demnächst den Offshoreterminal Bremerhaven als Basishafen für die Offshore-Windindustrie bauen will.

Tobias Pierlings, der in den Jahren 2013/2014 auch Präsident des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde in Jamaica ist, hat seinen Vortrag den aktuellen Fragen des Rechts des Meeresbodenbergbaus weltweit gewidmet, an dem auch Deutschland ein nationales Interesse hat. Ebenso um den Meeresbodenbergbau, jedoch speziell aus umweltrechtlicher Sicht ging es Uwe Jenisch und Klaus Töpfer hat schließlich in demselben Zusammenhang über den Entwicklungsstand eines zusätzlichen Abkommens zum Schutze der marinen Biodiversität jenseits der Bereiche nationaler Hoheitsbefugnisse, insbesondere der Hohen See berichtet. Dr. Till Markus von der Universität Bremen hat die Beiträge zusammengefasst und nach einer Diskussion einen sowohl rechtswissenschaftlichen als auch rechtspolitischen Ausblick formuliert.

Am 29.11. ist es im Rahmen der Konferenz um das neue deutsche Seehandelsrecht gegangen. Das Motto dieses Teils lautete: Maritime Law made In Germany. Diese Überschrift verdeutlicht zugleich die nationale Interessenlage Deutschlands an der Entwicklung des Rechts für die Zukunft. Der freie Seehandel ist für Deutschland als wichtigste Exportnation in Europa und für Bremen als Standort des zweitgrößten deutschen Seehafens mit herausragender Position im Container-Weltseeverkehr von richtungsweisender Bedeutung. Es wurde diskutiert, welchen Beitrag das neue deutsche Seehandelsrecht dazu leisten kann und wie sich dieses Recht im immer stärkeren Wettbewerb der Staaten und auch der Rechtssysteme auswirkt.

Hierzu hat nach einer Einführung in das Thema durch Prof. Dr. Calliess, Dekan der Universität Bremen, die zuständige Referentin im Bundesjustizministerium, Dr. Beate Czerwenka, die Neuerungen im deutschen Seehandelsrecht im Einzelnen vorgestellt und erläutert, inwieweit das neue deutsche Seehandelsrecht einen Vorteil im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen bietet. Den Aspekten der Anwendungschancen im internationalen Kontext und der Rechtsvereinheitlichung beim neuen deutschen Seehandelsrecht gingen die ausgewiesenen Experten Prof. Dr. Ulrich Magnus von der Universität Hamburg, Prof. Dr. Andreas Furrer von der Universität Luzern nach, während Prof. Dr. Frank Smeele von der Universität Rotterdam aus der rechtsvergleichenden Perspektive die Modernisierung des Maritimen Rechts erörterte.

Am Ende des zweiten Veranstaltungstages hat Dr. Andreas Maurer von der Universität Bremen eine Podiumsdiskussion mit Praktikern aus den betroffenen Unternehmensbereichen, aber auch aus der Justiz geleitet. Hier wurde dargelegt und diskutiert, welche Bedeutung das neue deutsche Seehandelsrecht in einer internationalen Branche wie der Schifffahrt und für den globalen Handel von Deutschland aus haben kann und zugleich wurden die Chancen für künftige internationale Weiterentwicklung des Seehandelsrechts aufgezeigt.

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